Vor kurzem vermeldete ELWIS:
„Verbot des Schleusens von sogenannten Stand-Up-Paddle-Boards
Seit dem 10. August 2018 ist das Schleusen von solchen Gegenständen verboten, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmacheeinrichtung und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind. Hiervon sind insbesondere sogenannte Stand-Up-Paddle-Boards erfasst, die damit künftig im Bereich von Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen umgetragen werden müssen. Ein Betretungsrecht der Schleusenbereiche ist hiermit nicht verbunden.“
Mit dem Stand-Up-Paddle-Board in der Schleuse? Das ist mit Sicherheit keine gute Idee. Wer schon mal weit vorne in der Schleusenkammer aufgeschleust hat, weiß das. Das Wasser läuft mitunter so schnell ein, dass es selbst mit 2 Leinen manchmal stressig wird, ein kleineres Boot sicher in der strudelnden Strömung zu halten. Und so etwas mit einem SUP? Ohne Leinen, ohne richtige Möglichkeit sich festzuhalten? Nein, die Dinger haben in Schleusen wahrhaftig nichts zu suchen. Sicherheit geht vor.
Der letzte Satz der Meldung allerdings hat mich nachdenklich gemacht. Wenn man beim Umtragen nicht auf das Schleusengelände darf, wird das an vielen Orten ein weiter Weg und ganz schön kompliziert. Nun ja, das Stehpaddeln mag eine vorübergehende Modeerscheinung sein und es gibt ja ausreichend lange schleusenfreie Strecken, wo man diesen Sport ungehindert ausüben kann.
In Deutschland sind Schleusengelände mit ganz wenigen Ausnahmen nun einmal sorgfältig abgeschirmte Bereiche, die von niemandem außer dem Schleusenpersonal betreten werden dürfen. Aber warum ist das eigentlich so? Klar, Sicherheit geht vor. Es könnte ja jemand in das Schleusenbecken fallen und das kann gefährlich werden. Andererseits, nun ja, wie groß ist dieses Risiko wirklich? Ich meine, auf eine vielbefahrene Straße zu stolpern ist mindestens so gefährlich, trotzdem darf man die Bürgersteige an deren Rändern betreten.
Aus Frankreich kenne ich das anders. Dort sind jedenfalls die kleinen, fast ausschließlich von Sportbooten genutzten Schleusen frei zugänglich für Wanderer, Radfahrer, Passanten … Sie sind ein Ort der Begegnung. Wir haben auf unseren Fahrten durch Frankreich an den Schleusen oft anregende Gespräche geführt und Menschen kennen gelernt (und beim Schleusenwärter Wein oder Gemüse gekauft …). Es kam sogar vor, dass wir während der Mittagspause des Schleusenwärters in der Schleusenkammer festmachen durften und von dort ins Dorf Essen gegangen sind.
Bezahlen die Franzosen dieses charmante laissez-faire nun mit einer hohen Unfallrate an den Schleusen? Ich konnte dazu nichts finden. Eine Google-Suche nach Unfällen an Schleusen brachte überwiegend Vorfälle mit Booten zum Vorschein, ein oder zweimal auch Autos, die von der Schleusenbrücke stürzten, aber keine Personen, die in die Schleusenkammer fielen. Nun ist sicher mein Französisch (und meine Recherche-Geduld) nicht ausreichend, um dazu etwas Abschließendes sagen zu können.
Dennoch: Ich meine, man sollte das strikte Betretensverbot zumindest an kleinen Sportbootschleusen ruhig überdenken. Klar, ein Restrisiko bleibt. Aber übertreiben wir es nicht manchmal mit dem Sicherheitsdenken? Würde uns etwas mehr französische Lockerheit nicht gut bekommen?