Der Frühling ist da und die Insel belebt sich wieder. Doch eins haben Inseln nun mal so an sich: Ohne Boot kommt man nicht hin. Und (fast) alle Insulaner/innen haben auch ein Boot, sei es muskelbetrieben, mit Verbrennungsmotor oder (immer öfter) mit Elektromotor. Und viele habe zusätzlich noch ein Kanu, ein Segelboot oder irgendein anderes Gerät, mit dem man Spaß auf dem Wasser haben kann.
Aber Spaß beiseite. Wir leben in Deutschland, wo es bekanntlich für alles Regeln gibt, auch für Boote. Boote müssen gekennzeichnet werden. Größere Motor- und Segelboote brauchen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen, das man u.a. beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (in unserem Fall Berlin), beim Deutschen Seglerverband oder auch beim ADAC beantragen kann.
Kleine Boote brauchen hingegen kein offizielles Kennzeichen. Kleine Boote im Sinne dieser Vorschrift sind:
- Kleinfahrzeuge die nur mit Muskelkraft betrieben werden können, also Ruderboote, Tretboote etc.
- Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung.
Unsere geliebten Arbeitstiere, die Ankas, brauchen also kein amtliches Kennzeichen (es sei denn, man hängt einen Außenborder mit mehr als 3 PS dran!) und die Ixylon-Jollen auch nicht.
Sie müssen aber wie folgt gekennzeichnet werden:
- Mit einem Bootsnamen in mindestes 10 cm hohen gut lesbaren lateinischen Buchstaben an beiden Bugseiten (wobei es wohl auch geduldet wird, den Namen nur einmal – dann am Spiegelheck – anzubringen). Der Name muss mindestens 3 Buchstaben haben.
- Mit Namen und Anschrift des Eigentümers an auffallender Stelle im Bootsinnern.

Das ist übrigens keine Theorie sondern wird tatsächlich überwacht. Mindestens 2 Insulaner wurden von der Wasserschutzpolizei schon mit nicht vorschriftsmäßigen Ruderbooten auf frischer Tat ertappt und zur Kasse gebeten. Es empfiehlt sich also tatsächlich, einen hübschen Namen auf die Boote zu malen und innen Name und Anschrift des Eigners zu notieren. Ich habe letzteres einfach mit wasserfestem Filzstift gemacht.
Mehr zur Kennzeichungspflicht findet man u.a. auf diesem Merkblatt des WSA .