Disclaimer: Ich bin kein Jurist. Das Folgende sind laienhafte Überlegungen. Alle Informationen sind ohne Gewähr.
Seit kurzem gilt praktisch bundesweit die pandemiebedingte Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den eigenen Wohnort, sofern dort die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 überschreitet.* Bedeutet das, dass wir in diesem Fall nicht mehr auf die Insel dürfen, wenn wir weiter als 15 km davon entfernt wohnen?
Für die Berlinerinnen und Berliner kann man das klar beantworten: Nein, Wochenendhäuser dürfen weiter aufgesucht werden. In der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird unter den vielen triftigen Gründen, für die man das Haus verlassen darf, ausdrücklich genannt:
„15. das Aufsuchen von in Eigentum befindlichen oder selbst längerfristig gemieteten oder gepachteten Grundstücken“
Und unter anderem dieser Punkt 15 wird auch als Ausnahme von der 15-km-Regel angeführt:
„Im Fall der Begrenzung nach Absatz 1a Satz 1 ist in den Fällen der Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 7, 9, 13 und 15 das Verlassen des Stadtgebiets von Berlin auch über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus zulässig.“
Hier ist die Rechtslage also eindeutig. (Vielleicht empfiehlt es sich, sicherheitshalber ein Dokument mitzuführen, das Grundeigentum oder Pacht belegt, z.B. den Bescheid über die Zweitwohnungssteuer o.ä.) In anderen Regionen ist das nicht ganz so klar geregelt. Wohl in allen entsprechenden Verordnungen, und jedenfalls in der von LDS, findet sich jedoch als Ausnahmetatbestand „die Bewirtschaftung von gärtnerischen, land- und forstwirtschaftlichen Flächen“ Ich könnte mir vorstellen, dass man sich im Zweifel auch darauf berufen kann; denn schließlich müssen wir auch im Winter unsere Gärten in Ordnung halten, oder nicht?
* In Berlin steht sie derzeit – Stand 16.1.2021 – bei 178, im Landkreis Dahme-Spreewald bei 223.
danke für die information.wenn ich auch nicht vorhabe im winter auf die insel zu fahren,nur im notfall, so finde ich deine bemühungen sehr wertvoll u interessant. bleibt gesund! lg holger scherff