Sitzung des Abwasserzweckverbands

Am 05.09.2023 fand eine Sitzung des Abwasserzweckverbands (AZV) Teupitzsee statt. Ein Tagesordnungspunkt war wieder einmal die Insel. Erfreulicherweise hatten auch etliche Insulaner auf den Zuschauerbänken Platz genommen.

Als erstes wurde nochmals die bereits bekannte Tatsache festgestellt, dass auch auf der zweiten möglichen Trasse von der Insel nach Teupitz der Seegrund instabil ist. Eine Rohrleitung wäre zwar grundsätzlich technisch möglich, aber extrem teuer. Diese Variante der Erschließung ist deshalb aller Wahrscheinlichkeit nach vom Tisch.

Frau Flach, die beim Amt Schenkenländchen für den Bereich Abwasserbeseitigung zuständig ist, berichtete, dass im Beirat des AZV folgende Alternativ-Varianten diskutiert worden seien:

  • Leerung der einzelnen Gruben auf der Insel. Dies wurde von vornherein verworfen wegen „Nichtbefahrbarkeit“.
  • Eine „innere Erschließung“ mit Sammelgruben, in denen die Abwässer mehrerer Grundstücke zusammengefasst werden. Es war die Rede von 13 Sammelgruben. Diese sollen dann von einem Entsorgungsschiff (z.B. der MS Elsa aus Berlin) mehrmals jährlich geleert werden.
  • Eine „innere Erschließung“ mit Bau einer Kleinkläranlage. Dabei fällt zwar auch Restschlamm an, der entsorgt werden muss, aber in sehr viel geringerem Umfang. Das nach Durchlaufen der Kläranlage gereinigte Abwasser kann (und muss) versickert werden.

Mario Hecker vom AZV merkte dazu an, dass von den Sammelgruben Rohre zum Ufer geführt werden müssten, letztlich über Privatgrundstücke, was wohl schwierig zu realisieren sei. Vor Projektierung einer Kleinkläranlage müsse geklärt werden, ob die Verrieselung des gereinigten Wassers auf einer Insel (also in Seenähe) überhaupt zulässig sei.

In der Diskussion wurde dann noch eine weitere Variante erwähnt, nämlich eine Rohrleitung zur Schlosshalbinsel. Wahrscheinlich ist der Seegrund dort kaum besser als anderswo, jedoch wäre der Weg kürzer, was die Kosten reduzieren würde. Diese Variante war bisher verworfen worden, weil das Abwasserrohr vom Schloss entlang der Kirchstraße als nicht ausreichend angesehen wurde. Möglicherweise könnte sich aber diese Einschätzung ändern, oder das Rohr könnte ertüchtigt werden.

Zu den Kosten der Erschließung führte Frau Flach aus, die Insel sei ein Sondergebiet. Deshalb gelte die Abwasser-Gebührensatzung für die Insel nicht und die Erschließungskosten könnten auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Schließlich wurde angekündigt, dass es ein Gespräch zwischen Insulanern und AZV geben soll, sowie die genannten (und eventuell weitere?) Varianten geprüft wurden und realistische Kostenschätzungen vorliegen. Dieses Gespräch soll wenn möglich noch in diesem Jahr stattfinden, es kann realistischerweise aber auch Anfang 2024 werden.

Kommentar:

  • Es ist fraglich, ob die Rechtsauffassung der Frau Flach, wonach die Gebührensatzung für die Insel nicht gelten soll, im Ernstfall einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Rüdiger Irmer wird dazu Erkundigungen einziehen.
  • Die von M. Hecker geäußerten Bedenken sind gewiss berechtigt.
  • Es ist m.E. unklar, warum die Entsorgung von 13 Sammelgruben unproblematischer sein soll als die Leerung der Gruben auf den einzelnen Grundstücken. Tatsächlich fährt MS Elsa an der Müggelspree auch Wassergrundstücke an und pumpt die dortigen Gruben leer. Es dürfte sich lohnen, dazu Näheres in Erfahrung zu bringen. (Braucht man z.B. Anschlussstellen in Ufernähe oder hat Elsa einen ausreichend langen Saugschlauch um die Gruben zu erreichen?)
  • Wir Insulaner sollten nicht auf Konfrontationskurs gehen sondern mit dem AZV und – soweit möglich – auch mit dem Amt zusammenarbeiten. Wir sollten nicht vergessen, dass die Behörden durchaus über Druckmittel verfügen (Grubenkataster, Dichtigkeitsprüfungen, Entsorgungsnachweise …), die bisher nicht angewendet wurden.

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