Es ist kompliziert …

Den Feiertag nutze ich mal wieder, um mich mit Fragen der Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung etc. zu befassen. Unter Berücksichtigung der Antworten des Ing.-Büros und zusätzlicher von den Insulanern eingereichter Fragen habe ich begonnen, den Fragenkatalog für den AZV zusammenzustellen. Dabei wurde schnell klar, dass dies eine außerordentlich komplizierte Materie ist – und zwar nicht in technischer sondern in rechtlicher bzw. verwaltungstechnischer Hinsicht. Je mehr man erfährt (durch die Antworten des Ing.-Büros aber auch durch Beiträge von Insulanern – danke dafür) desto mehr Fragen tun sich auf. Meine Frau sitzt derzeit am Rechner und recherchiert zu durchgeführten Erschließungsmaßnahmen, den entstandenen Kosten und einschlägigen Gerichtsurteilen, zum Unterschied zwischen Gebühren und Beiträgen, zu Nutzfaktormaßstäben, Anschlusspflichten etc. etc. …

Die Fertigstellung des Fragenkatalogs wird deshalb voraussichtlich noch ein paar Tage in Anspruch nehmen. Aber ich denke, je gezielter wir fragen können, desto konkretere Antworten können wir erwarten. Und je besser wir vorab informiert sind, desto besser können wir dem AZV und dem Ing.-Büro bei der geplanten Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer auf den Zahn fühlen.

Und das Bild? Hat damit überhaupt nichts zu tun. Es soll nur darin erinnern, was es trotz allem doch für ein wunderbares Geschenk ist, dass wir auf so einem herrlichen Fleck Erde Zeit verbringen dürfen.

Mondaufgang über dem Teupitzsee (August 2018)

 

3 Gedanken zu „Es ist kompliziert …

  1. Lieber Hansjörg,

    vielen Dank für Deine Recherche-, Koordinierungs- und Schreibarbeitarbeit. Das ist ja Arbeit die jeder und jede von uns sonst selbst machen müsste. Vielen Dank, das hilft sehr.

    Was ich mich gerade noch frage, ob wir nicht gesammelt einen Anwalt beauftragen sollten? In dem geposteten Brief legt ja eine von uns sozusagen Widerspruch ggü. dem AZV ein:
    „Verständlicherweise werden wir dem Anschluss an die Versorgungsleitungen Wasser/Abwasser nicht zustimmen, wenn die geplanten Anlagen nicht einem plausiblen Kosten/Nutzenverhältnis entsprechen und auch keine kostensparenden Alternativen insbesondere zur Beseitigung der Abwässer angeboten werden.“

    Sollten wir das alle tun? Jeder für sich oder gemeinsam? Gibt es eine Frist, die zu beachten ist?

    Herzliche Grüße
    Micha

    1. Ich bin kein Jurist und kein Verwaltungsfachmann und kann also nur eingeschränkt etwas dazu sagen. Wer also juristischen Rat einholen will, sollte sich an einen (in solchen Fragen versierten) Anwalt wenden.
      Meine persönliche Meinung und Einschätzung aufgrund der bisherigen Recherche ist jedoch Folgende:

      Es gibt einen Anschlusszwang. Der AZV ist auf unsere Zustimmung nicht angewiesen. Mehr noch: der AZV bzw. die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet für eine umweltgerechte Entsorgung von Abwässern zu sorgen. Wenn sie sich entschließen, Trinkwasserleitungen zu verlegen, ist auch das anschlusspflichtig. Wir werden das definitiv nicht verhindern können.

      Um den Anschluss an die Kanalisation zu verhindern, hätten wir spätestens vor schätzungsweise 10 Jahren ein alternatives Konzept erarbeiten und der Gemeinde vorlegen müssen. Ob das (z.B. eine dezentrale Kläranlage auf der Insel) wirklich billiger gekommen wäre, weiß man allerdings auch nicht. Und im Übrigen wäre unter den Insulanern kaum eine Einigung zu erzielen gewesen.

      Die dritte Möglichkeit – wir lassen einfach alles so wie es ist – ist keine. Zum einen ist der Zug raus. Selbst wenn der AZV aber plötzlich eine Kehrtwende machen, alles stoppen und die bisherigen Ausgaben abschreiben würde (was er nicht tun wird), würde Folgendes eintreten: Es würde ein Grubenkataster erstellt und jeder Grundstückseigentümer müsste nachweisen, dass er über eine Abwassergrube verfügt die absolut dicht ist (das würde geprüft) und müsste ferner die regelmäßige Abfuhr des Grubeninhalts nachweisen (was wie wir wissen kaum möglich ist). Das würde dann Bußgelder hageln und weitere Repressionen, was keiner wollen kann.

      Man kann es drehen und wenden wie man will: Der Anschluss an die Kanalisation wird kommen, und das wird Geld kosten.

      Allerdings ist die Frage wieviel Geld. Und da wird es interessant (und kompliziert). Der AZV hat das Trinkwasserprojekt nach meiner Einschätzung vornehmlich deshalb vorangetrieben, weil sie damit mehr Geld zurückholen können als mit einem reinen Schmutzwasseranschluss. Für letzteres gibt es festgelegte Gebühren, wahrscheinlich sogar nur abhängig von der Menge anfallenden Schmutzwassers, eventuell auch von der Grundstücksgröße. Das erfragen wir.

      Für die Trinkwasserversorgung können sie hingegen – disclaimer: soweit ich weiß – prinzipiell die vollen Anschlusskosten auf die Grundstückseigentümer umlegen, also sämtliche Bau-und Planungskosten. Das könnte verdammt viel werden. ABER: Die Gemeinde kann einen Teil der Kosten übernehmen (das hat sie wohl in Kohlgarten getan). Ferner gibt es mögliche Förderung aus Landes-, Bundes-, oder EU-Töpfen. Der Energieversorger kann (und sollte!) einen Teil der Kosten tragen, er verdient schließlich an dem neuen Kabel durch Stromverkauf. Und am Ende gibt es Zumutbarkeitsgrenzen und auch die Frage, welchen Kostenanteil sie wirklich umlegen können, wenn die Grundstücke nur saisonal nutzbar sind.

      Da gibt es dann reichlich Raum für Verhandlungen und auch für Streit. Ich würde es vorziehen, mit dem AZV zu verhandeln und einen Kompromiss zu finden, mit dem alle leben können. Wenn das aber nicht gelingt, und nach unserer Auffassung unzumutbare Gebührenbescheide ergangen sind, dann wäre der richtige Zeitpunkt, mit Hilfe von Anwälten gerichtlich dagegen vorzugehen. Gegenwärtig halte ich das für wenig zweckdienlich. Aber wie gesagt: Wer sich absichern und Rat eines Juristen holen will, sollte das tun. Vielleicht können die Ratschläge des Anwalts (in allgemeiner Form) dann auch weitergegeben werden.

      Und noch ein persönliches Wort: Ich denke, ein Abwasser- und Trinkwasseranschluss (und mehr noch ein neues Stromkabel!) wird die Lebensqualität der Insulaner nachhaltig verbessern. Ich weiß, viele sehen das noch nicht so, aber viele waren meines Wissens seinerzeit auch gegen den elektrischen Strom, den heute natürlich niemand mehr missen will. Das steht auf der Habenseite für die Nutzer, seien sie nun Pächter oder Eigentümer. Auf der Habenseite für die Eigentümer steht außerdem ein voraussichtlich deutlicher Wertzuwachs des Grundstücks. (Auch wenn man nicht verkaufen will: das beruhigt. Denn wer weiß schon, was kommt?) Auf der Sollseite für die Eigentümer stehen vermutlich nicht unerhebliche Anschlusskosten; die Pächter tangiert das eher wenig, m.W. können sie nur eingeschränkt zu Kostenbeteiligung herangezogen werden. Im Übrigen können Anschlusskosten abgestottert werden, niemand muss also den finanziellen Ruin fürchten.

      Ich denke: insgesamt, unterm Strich, bleibt ein Gewinn für Nutzer, Pächter und Eigentümer. Die Ausgaben sind in ein paar Jahren verschmerzt, aber der Gewinn an Komfort bleibt. Und ja – am Ende ist es ja vielleicht auch nicht so ganz falsch, wenn Umwelt und See durch eine moderne Abwasserentsorgung ein bisschen mehr geschont werden als bisher.

  2. Hallo, liebe Inselfreunde,
    ich habe mir die Satzungen des Zweckverbandes angesehen. Es gibt drei, die uns betreffen: eine Abwasserbeitragssatzung, eine Trinkwasserbeitragssatzung und eine Satzung über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgung.
    Aus alledem geht hervor, dass Vermutungen, dass die gesamten Baukosten auf uns umgelegt würden, nicht zutreffen. Die Kosten für die Querung des Sees und für die Hauptleitungen auf der Insel einschließlich der dazu erforderlicher Technik trägt der Zweckverband.
    Er erhebt zur teilweisen Deckung dieser Kosten beim Trinkwasser einen einmaligen Anschlussbeitrag in Höhe von 0,89 € pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche (§ 4), wobei diese Fläche sehr kompliziert nach § 5 berechnet wird. Beim Abwasser ist dieser Beitrag 2,24 €/qm (ebenfalls die §§ 4 und 5). Und dann werden natürlich laufende Gebühren nach Verbrauch erhoben, wobei für das Abwasser der Bezug von Trinkwasser maßgebend ist.
    Für den Zweckverband ist das Ganze aus meiner Sicht ein riesiges Verlustgeschäft, aber das Schöne an einer Satzung ist, dass sie allgemein gilt und nicht für Bereiche, die in der Erschließung besonders teuer sind, Sonderregelungen gelten.
    Bezahlen müssen wir natürlich individuell den sogenannten letzten Meter, also alles, was abzweigend von der Hauptleitung passiert: die sogenannten Haus- oder Grundstücksanschlüsse. Das sind die Leitungen, die Hausabwasserpumpwerke, die Wasserzähler und die Wasserzählerschächte. Das kann aber nicht so furchtbar teuer werden.
    Es gibt selbstverständlich einen Anschlusszwang, sobald die Leitungen fertig sind. Es kann auch evtl. schon vorab ein Abschlag erhoben werden. Das wird man sehen.
    Ich versuche nächste Woche zu klären, ob unbedingt, – wie geplant- auch unbebaute Flustücke angeschlossen werden müssen. Wir haben einen solchen Fall. Unser Grundstück besteht aus drei Flurstücken, von denen nur eines bebaut ist. Die beiden anderen sind weitestgehend Sumpf und aus unserer Sicht unbebaubar, sollen aber nach der Planung einen eigenen Grundstücksanschluss erhalten, was wir auf jeden Fall verhindern wollen.
    Wenn weitere solche Fälle vorliegen, bitte ich um Information.

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